Mitgliederversammlung:
Mitgliederversammlung 2025:
Mitgliederversammlung 2024:
Mitgliederversammlung 2023:
Mitgliederversammlung 2022:
*Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich abgehalten.
*Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in Textform einberufen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.
*Die Einladung erfolgt über verschiedene Kanäle (insbesondere über E-Mail und Homepage).
*In der Einladung sind die Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen anzugeben.
*Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
*Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung.
*Jedes Mitglied kann ihre Ergänzung bis 14 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand beantragen.
*Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte werden den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Versammlung bekannt gegeben.